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Wirtschaftsdelegiertensprechtag in Präsenz

 

Wenn Sie am Wirtschaftsdelegierten-Sprechtag (4 Kontinente im Fokus) teilnehmen und persönliche Gesprächstermine buchen möchten, gelten aufgrund der derzeitigen aktuellen Corona-Maßnahmen folgende Bestimmungen:

  • In den gesamten Räumlichkeiten der Wirtschaftskammer Steiermark gilt FFP2-Masken-Pflicht!
  • Für die Teilnahme den persönlichen Gesprächen mit den Wirtschaftsdelegierten ist die Vorlage eines 2G-Nachweises (Geimpft, Genesen) unbedingt erforderlich!
  • Eine Gesprächsbuchung ist nur mit schriftlicher Anmeldung /Registrierung möglich (Registrierungspflicht)!
  • Einhaltung der allgemeinen Corona-Hygiene- & Verhaltensregeln.
  • Die Gesprächsdauer ist auf 20 min. begrenzt und unbedingt einzuhalten. 

 

Allgemeine Hinweise

  • Aus 3-G wird 2-G: Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Personen.
  • Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.
  • Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig.

 

2G-Nachweise im Detail:

Geimpft
Immunisierung durch zwei Teilimpfungen:

  • Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 360 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein.
  • Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.

Immunisierung durch eine Impfung:

  • Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für 270 Tage.
  • Achtung: Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen verlieren mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit. Daher bedarf es frühestens 14 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis, um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.

Weitere Impfungen („3. Dosis"):

  • Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 360 Tage. Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung, bei der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.
  • Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.

 

Genesen
Immunisierung durch Impfung von Genesenen:

  • Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 360 Tage.
  • Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.

 

Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impfkärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.

Weitere Informationen zu den 2G-Nachweisen finden Sie HIER.

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen für Inlandsveranstaltungen.